Kran01
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Hier nun wieder ein aktuelles Urteil mit Internetbezug.
Das Berliner Kammergericht hat festgestellt, daß sich Betreiber pornografischer Seiten im Internet strafbar machen, wenn sie keinen effektiven Schutz solcher Seiten vor dem Zugriff Minderjähriger gewährleisten (Urteil vom 13.09.2004). Die Abfrage einer Personalausweisnummer ist kein effektiver Schutz. Die Polizeit hatte den Schutz getestet und dabei umgangen, in dem sie die Personalausweisnummer von Uschi Glas eingab, die gerade in einer Zeitung veröffentlicht worden war. Die Strafbarkeit ergibt sich aus § 184 StGB, weil der Betreiber sich des Verbreitens pornografischer Schriften im Internet schuldig macht.
Also, Administratoren und Provider, passt auf, daß Eure Anbieter die Vorschriften beachten bzw. schreibt in Eure Verträge, daß die Anbieter sich verpflichten, die Vorschriften einzuhalten und- sofern jugendgefährdende Angebote eingestellt werden sollen - effektive Schutzmechanismen einrichten.
__________________ MfG
Jürgen
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