reifegerste
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Dabei seit: 11.09.2004
Beiträge: 19
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Wobei man hier differenzieren muss.
Wenn man eine anteilsmäßige Gutschrift macht ist der Weg völlig korrekt. Will man die Rechnung komplett stornieren sollte man hier evtl. noch eine neue Lösung angehen denn buchhalterisch wäre es korrekt, wenn man die Rechnung unter der selben Rechnungsnummer storniert. Aktuell könnte man die Rechnung ja löschen was eigentlich nicht sein darf. Das sollte man auf jeden Fall rausnehmen und durch eine geeignete Stornofunktion ersetzen.
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