Gericht: Webhoster haftet für fehlende Backups einer Website

    • Offizieller Beitrag

    Also, wenn der ganze Server abraucht, dann sollte man schon Backups haben.
    Aber wenn Kunden nicht bereit sind für Backups jeden Monat zu bezahlen, dann spielen wir die nur kostenpflichtig ein, wenn sich jemand selber was gelöscht hat.

  • also mit anderen worten, das backup ist unser eigentum
    für eigene absicherung, damit ... falls ... was passiert, danach alles schnell wieder laufen kann
    für alles andere, bitte zahlen


    vor paar wochen noch unterhaltung mit kunden gehabt... alles sicher haben wollen, ausfallsicherheit usw, aber alles für apel und ei?!

  • Ich denke hier geht es nicht um irgendwelche monatlichen Webspacekosten. Hier nennt sich das Thema "Eigenverschulden des Hosters". Er steht im Regress wenn er Mist baut oder auch der Host wegen technischer Probleme abraucht. Das hat meiner Meinung (und nun auch durch ein Gericht bestätigt) auch nichts mit den, in den meisten AGBs benannten Backups zu tun.
    Der Hoster ist verantwortlich für den Betrieb des Webspace etc. Der Kunde ist verantwortlich für das was er selbst verzapft, sprich kaputt macht. Ergo: raucht der Server ab sollte man als Hoster die entsprechenden Daten wiederhergestellen können. Dies würde ich ebenso erwarten wenn es sich nicht um mein Eigenverschulden handelt.


    Von daher ist das Urteil für mich plausibel. Dies gilt ebenso für die Wertminderung des monierten Verlustes.


    WebTeufel
    Mit Ausfallsicherheit hat das nichts zu tun. In dem Urteil geht es um vollständigen Verlust des Eigentums...